Gemeinde Schleching

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Kommune Schleching beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Ansprechpartner:
Name Kommune:Gemeinde Schleching
Adresse:Kirchplatz 1, 83259 Schleching
Kontaktperson:Martin Plenk
E-Mail:martin.plenk@schleching.de
Telefon:08649 / 98 89 – 14
Fax:08649 / 321

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 21.04.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

Dokumente:


Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Schleching hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokumente: